Mohammed Ebadi

Rechtsanwalt Mohammed Ebadi durchlief von 1982 bis 1985 eine Ausbildung im mittleren Polizeivollzugsdienst bei der Berliner Schutzpolizei. 1989 erwarb er auf dem zweiten Bildungsweg die Fachhochschulreife und studierte von 1990 bis 1993 an der „Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin“. Dieses Studium schloss er 1993 als Diplom-Verwaltungswirt (FH) ab.

Von 1993 bis 1995 war Rechtsanwalt Ebadi als Fachlehrer an der Landespolizeischule Berlin u.a. für die Fächer Verkehrs- und Strafrecht tätig; seit 1995 ist er Honorardozent an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege, wo er u.a. das Fach Strafrecht unterrichtet.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaft und dem Referendariat in Berlin ist er seit dem Jahr 2000 als Rechtsanwalt tätig. Aufgrund seiner Vorkenntnisse hat sich Rechtsanwalt Ebadi auf die Rechtsgebiete Strafrecht und Verkehrsrecht spezialisiert.

Im Dezember 2005 wurde ihm die Befugnis verliehen, die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen.

Rechtsanwalt Ebadi ist u.a. Mitglied im Berliner Strafverteidigerverein und der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins.