Rechtsgebiete

An dieser Stelle erhalten Sie Informationen über die Rechtsgebiete, auf denen wir tätig sind.

Die Aufzählung ist indes nicht abschließend: Wir stehen Ihnen gerne auch über die genannten Rechtsgebiete hinaus mit Rat und Tat zur Seite. Gegebenenfalls können wir Ihnen geeignete Kolleginnen und Kollegen empfehlen.

Strafrecht

Unter dem Begriff des Strafrechtes ist die Summe der Rechtsnormen zusammenzufassen, die für eine bestimmte Tat eine bestimmte Strafe oder Maßnahme als Rechtsfolge anordnen. Aufgabe des Strafrechts ist, die wichtigsten Bereiche des sozialen Zusammenlebens bzw. die sozial wichtigsten Interessen mit einem besonders starken Schutz zu versehen. Dabei macht es die Härte der Rechtsfolge erforderlich, das Strafrecht wirklich auf die besonders wichtigen Bereiche des Soziallebens zu beschränken.

Eine verlässliche Richtschnur für die Entscheidung der Frage, welche Rechtsgüter derart hochrangig sind, dass sie strafrechtlichen Schutz verdienen, bietet die Werteordnung des Grundgesetzes, die mit den Wertbegriffen des in seinen wesentlichen Inhalten aus dem 19. Jahrhundert stammenden Strafgesetzbuches eng verflochten ist.

Von jeher ist es Aufgabe und eine der vornehmsten Pflichten des Strafverteidigers, der Tendenz des Gesetzgebers, der Ermittlungsbehörden und der Gerichte entgegenzuwirken, die Freiheitsrechte des Einzelnen durch Schaffung neuer und Auslegung bestehender Gesetze zur Erreichung jeweils opportun erscheinender Zwecke zu beschränken.

Als unser Mandant haben Sie die Sicherheit, in allen Bereichen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts von kompetenten und engagierten Rechtsanwälten vertreten zu werden. Die Leistungen der hierauf spezialisierten Rechtsanwälte und Fachanwälte umfassen die Betreuung in jedem Abschnitt des Ermittlungs- und Strafverfahrens, aber auch die interdisziplinäre Beratung und Betreuung zur Vermeidung einer Verfahrenseinleitung. Dabei steht Ihnen neben Ihrem persönlichen Berater auch die ganze Erfahrung der Sozietät und des von ihren Mitgliedern aufgebauten Netzwerkes zur Verfügung.

Auch wenn Sie durch eine Straftat geschädigt sind, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um die Aufdeckung und Ahndung des begangenen Unrechts z. B. im Wege der Nebenklage und die Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche im Adhäsions- oder nachfolgenden Zivilverfahren geht.

Im Bereich des Strafrechts sind die Rechtsanwälte Ebadi sowie Rose tätig.

Verkehrsrecht

Das verkehrsrechtliche Dezernat umfasst vor allem das Verkehrsstrafrecht, das Ordnungswidrigkeitenrecht und das Verkehrszivilrecht.

Das Verkehrsstrafmandat betrifft Straftaten im Straßenverkehr, wie z.B. Unfallflucht, Trunkenheit im Straßenverkehr, fahrlässige Körperverletzung oder Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Auch die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, die oftmals mit den Ermittlungen bei Verkehrsstraftaten verbunden ist, gehört hierher.

Das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht wiederum befasst sich mit sämtlichen bußgeldrelevanten Verstößen im Straßenverkehr, einschließlich der Auferlegung eines Fahrverbotes und der Eintragung von Punkten in das Verkehrszentralregister.

Das Verkehrszivilrecht schließlich befasst sich mit den Schadensersatzansprüchen des oder der Geschädigten nach einem Verkehrsunfall. Es gilt hierbei, die berechtigten Interessen des Geschädigten so schnell wie möglich gegenüber der Haftpflichtversicherung des Schädigers geltend zu machen.

Im Bereich des Verkehrsrechts sind die Rechtsanwälte Ebadi sowie Rose tätig.